-Web
Interessengemeinschaft S-Bahn München e.V.
info@igsbahn-muenchen.de

Bahnanlagen sind keine "Abenteuerspielplätze"

Sicherheit für Ihre Kinder

Informationsseite für Eltern und Aufsichtspersonen

In erschreckender Weise steigt die Zahl von Vorfällen, bei denen Kinder auf Bahnanlagen Handlungen begehen, durch die sie sich oder andere gefährden oder gar Betriebsstörungen oder Unfälle verursachen. Kaum ein Ort fasziniert Kinder mehr, als ein Bahnhof mit seinen Gleisanlagen. Dabei werden oft Gedankenverbindungen zur Modelleisenbahn daheim hergestellt, bei der man Eingriffe ohne Folgen für sich oder andere vornehmen kann. Dies gilt jedoch nicht für die Anlagen der Deutschen Bahn AG. Hier kann jedes unbewusste, unüberlegte Handeln nicht absehbare Folgen nach sich ziehen.
Diese Informationsseite soll Ihnen helfen, Ihren Kindern eisenbahnspezifische Gefahren bewusst zu machen und sie somit von den Bahnanlagen fernzuhalten.
Die nachfolgend beispielhaft angeführten Vorkommnisse und die damit verbundenen Folgen sollen dies verdeutlichen:

1. Auflegen von Steinen und anderen Gegenständen auf Schienen

  • Gefahr des Entgleisens von Zügen
  • Gefahren für die Kinder durch das Wegschleudern der aufgelegten Gegenständen
  • Gefahren durch die Schnellbremsungen für Reisenden in den Zügen
  • Regressforderungen der DB AG
2. Spielen an Bahndämmen und in den Gleisanlagen
  • Kinder können vom Zug erfasst werden
  • Gefahren für Reisende im Zug durch das Einleiten von Schnellbremsungen
3. ungenügender Abstand zu Gleisen und Zügen
  • das Herumalbern und Herumstoßen auf Bahnsteigen kann zu Stürzen ins Gleis führen
  • Gefahren durch Sogwirkung bei ein- und durchfahrenden Zügen
4. das Laufen über die Gleise vor einem heranfahrenden Zug
  • Kinder werden vom Zug erfasst
  • die einzuleitende Schnellbremsung gefährdet Reisende im Zug
  • Regressforderung der DB AG
5. das Berühren der Oberleitung mit Gegenständen
  • Gefahr des Stromschlages
6. das Klettern auf Strommasten, Eisenbahnwagen, Schutzeinrichtungen und Brücken
  • Gefahr des Stromschlages mit Todesfolgen durch unzureichenden Sicherheitsabstand (Spannung der Oberleitung 15000 Volt)
7. Hinauslehnen von Kopf und Körper aus dem fahrenden Zug sog. ("Surfen")
  • Gefahren durch am Gleis stehende Oberleitungs- und Signalmasten sowie andere Baulichkeiten
  • Gefahren durch parallel- oder entgegenfahrende Züge
  • Gefahr des Hinausfallens
8. Steinwürfe auf Signalanlagen und Züge
  • Sachschaden
  • Herbeiführen von Betriebsstörungen
  • Gefahren für Reisende
  • Regressforderungen der DB AG
Schützen Sie Ihr Kind durch Aufklärung:
  • Wirken Sie auf ihr Kind ein, dass es seine Freizeit nicht an Bahndämmen oder auf Gleisanlagen verbringt !
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass mit Mutproben immer Gefahren für das Kind oder andere verbunden sind und es weitaus mehr Mut bedeutet, derartige unvernünftige Handlungen abzulehnen !
  • Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, welche verheerenden Auswirkungen ein nicht eingehaltener Sicherheitsabstand zu Oberleitungen und Gleisen haben kann!
  • Seien Sie sich im klaren, dass unbefugte Handlungen Ihres Kindes zu erheblichen Schadensersatzforderungen der Deutschen Bahn AG und anderer Geschädigter führen können.
VORSICHT IST BESSER ALS NACHSICHT!

Informationen, Rat und Hilfe erhalten Sie selbstverständlich bei jeder Dienststelle der Bundespolizei

Schnellbahn-
netzplan

S-Bahn München

Die Bahn

MVV

MVG


Wussten Sie,
dass...

die S-Bahn an einem Werktag in über 1000 Zugfahrten 780000 Fahrgäste befördert?